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Für Wohnungsbau projektierbare Liegenschaften in entsprechenden B-Plan- bzw. §34 BauGB-Gebieten, oder in Gebieten, die nach Flächennutzungs- / Stadtentwicklungsplanung als Transformationsgebiete für Wohnnutzungen ausgewiesen sind, bzw. für die ein erklärter kommunaler und politischer Wille zur Nutzungsänderung besteht. Neubau oder Bestand (90% frei) in der Größenordnung 1.500 bis 5.000 qm BGF.
Makro: Im Fokus steht Berlin sowie Großstädte in deutschen Metropolregionen, vorzugsweise: Frankfurt / Rhein-Main, Düsseldorf / Rhein-Ruhr, in Bayern München und Nürnberg.
Mikro: Urbane Lagen mit guter Infrastruktur (Kindergärten, Schulen, medizinische Versorgung), Nahversorgung (nicht ausschließlich Discounter!), guter ÖPNV-Verkehrsanbindung und gut erreichbare Park- und Spielflächen. Die Lage muss insgesamt lebenswert sein und eine positive Entwicklung zeigen. Ausschluss: Stadtgebiete mit negativem Bevölkerungswachstum, sozialer Schieflage, hoher Kriminalität, Drogen und Prostitution, sowie mit weit unterdurchschnittlicher Kaufkraft.